Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
der Firma Interna-Glas Handelshaus GmbH
Stand Juni 2016

1. Geltung

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend Kunde) über die von uns angebotenen Waren schließen.

1.2. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. In Katalogen, Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Als Auftragsbestätigung gilt für den Fall der unverzüglichen Auftragsausführung auch der Lieferschein oder die Warenrechnung.

2.3. Für kaufmännische Kunden gilt zudem: zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnung, Glasdecken, Preisermittlung, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld und andere derartige Einzelheiten. Soweit im Übrigen keine Sondervereinbarungen getroffen sind, geltend die handelsüblichen Gepflogenheiten.

2.4. Wird bei vorgespannten Gläsern auf eine besondere Anordnung der Aufhängepunkte Wert gelegt, so hat der Kunde dies ausdrücklich anzugeben. Solche Wünsche können nur im Rahmen der produkttechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

3. Preise und Zahlung

3.1. Die Preise gelten ab Werk oder Lager zzgl. Verpackung, Facht- und sonstiger Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer.

3.2. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.

3.3. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig.

3.4. Verzugszinsen werden mit 10% pro Jahr über dem Basiszinssatz berechnet, soweit nicht eine höhere Belastung nachgewiesen wird oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

3.5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1. Sofern keine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich vereinbart ist, gilt eine angegebene Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem sämtliche technischen und sonstigen Einzelheiten (inkl. eventueller Vorauszahlung) geklärt bzw. erfolgt sind und verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist.

4.2. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. In diesem Fall können auch Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.

4.3. Bei Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf Lieferung besteht oder vom Vertrag zurücktritt.

5. Gefahrenübergang, Verpackung

5.1. Die Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teil- bzw. Frankolieferungen. Bei Auslieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an dem vom Kunden angegeben Ort bereitgestellt wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

6.2. Bei laufender Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese für uns unentgeltlich. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

6.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6.5. Für den Fall der genehmigten Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die Forderungen des Kunden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder sichtbaren Mängel, erkannten Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen einer Woche, jedenfalls aber vor Bearbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Herstellungsbedingte geringfügige Abweichungen (Maße, Inhalte, Dicke, Farbtöne), sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

7.2. Bei verspäteter Sachmangelrüge sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.3. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Datenschutz

8.1. Der Kunde wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

9. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, der Sitz unserer Firma in 77767 Appenweier, bei Klagen gegen den Kunden nach unserer Wahl auch dessen Gerichtsstand.

9.2. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechtsübereinkommens.